Investieren im Ausland

Grenzüberschreitende Steuerplanung

International agierende Unternehmen benötigen grenzüberschreitende Steuerplanung. Dies betrifft nicht nur Großkonzerne. Gerade mittelständische Unternehmen sehen sich einem zunehmend internationalen Wettbewerb gegenüber. Dies betrifft vor allem den internationalen Handel mit Waren und Dienstleistungen, die Erschließung neuer Absatzmärkte, gefolgt von Lohnkostenvorteilen, günstigeren Rohstoffen, Zwischenprodukten sowie qualifizierten Arbeitskräften.

Eine Investition im Ausland sollte jedoch immer auf einer soliden Entscheidungsbasis beruhen und viel zu oft sind die Motive einer genauen Prüfung zu unterziehen. Gemeinsam untersuchen wir Ihr Vorhaben, um die steuerlichen Optimierungsaspekte zu berücksichtigen. Die Beratungsfelder sind hier sehr vielfältig. 

Einige der typischen Beratungsfelder sind:

  • Betriebsstättenbesteuerung
  • Auslandstochtergesellschaften
  • Grenzgängerbesteuerung
  • Auslandsdividenden
  • Auslandsimmobilien
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Negative ausländische Einkünfte gem. § 2a EStG
  • Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz