Wichtige Informationen

Antragsfrist für Überbrückungshilfe III+

Nach derzeitigem Stand endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III+ am 31. März 2022. Überbrückungshilfe III+ wird gewährt für Monate von Juli bis Dezember 2021 mit einem Umsatzeinbruch ggü. demselben Monat des Jahres 2019 von mind. 30%.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Corona-Überbrückungshilfe beantragen wollen.

Wenn es Themen gibt, die Sie besonders beschäftigen oder Sie eine Information vermissen, geben Sie uns gerne Rückmeldung. Wir haben ein interdisziplinäres Team eingerichtet, das sich mit diesen Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auseinandersetzt.

Wir wünschen Ihnen eine gute und vor allem gesunde Zeit.

Ihr Eidel & Partner Team